Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.